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Postgraduale Weiterbildung in Neuropsychologie

Studiengang

Aufbau und Ablauf der postgradualen Weiterbildung

Die postgraduale Weiterbildung umfasst insgesamt drei Weiterbildungsbereiche, wovon zwei Bereiche von der Weiterbildung abgedeckt sind:

Weiterbildungsbereich 1 (DAS): "Wissen und Können" und
Weiterbildungsbereich 2 (MAS/EAN): "Praxis mit interner Supervision und Fallberichtsbearbeitung"
Der Weiterbildungsbereich 3 (MAS/EAN), die externe Supervision wird von den Weiterbildungsteilnehmerinnen und Weiterbildungsteilnehmern selbst organisiert und getragen.

Der Weiterbildungsbereich 1 (Diploma of Advanced Studies in Neuropsychology, DAS) „Wissen und Können“ umfasst ganztägige Kurse mit insgesamt 800 Einheiten (eine Ausbildungseinheit umfasst 45 Unterrichtsminuten). Dieser Weiterbildungsbereich dauert in der Regel 2 Jahre und ist Voraussetzung für den MAS/EAN. Die Kurse finden in der Regel freitags und samstags von
09:30 – 17:00 Uhr statt. In diesen Kursen werden folgende Inhalte vermittelt:

1. Neuropsychologische Syndrome und ihre Ätiologien

  • ADHS im Kindes-, Jugend- und Erwachsenenalter
  • Lese-, Schreib- und Rechenstörungen
  • Strukturelle und funktionelle Neuroanatomie
  • Biochemische und neurophysiologische Grundlagen der Hirnfunktion
  • Ontogenese und Phylogenese des zentralen Nervensystems
  • Entwicklung kognitiver Funktionen
  • Funktionelle Plastizität des zentralen Nervensystems
  • Einführung in die kognitiven Neurowissenschaften

2. Klinisch-neuropsychologische Diagnostik

  • Gesprächsführung, Beziehungsgestaltung, Exploration und anamnestisches Interview
  • Auswahl, Anwendung, Auswertung und Interpretation verschiedener diagnostischer Verfahren
  • Beschwerdevalidierung Neuropsychologie in der Verkehrspsychologie
  • Elektrophysiologische und bildgebende Verfahren Biomarker in der Neuropsychologie
  • Neuropsychologische Berichte und Gutachten

3. Klinisch-neuropsychologische Therapie und Rehabilitation

  • Problem- und Verhaltensanalyse
  • Zieldefinition und Behandlungsplanung
  • Neuropsychologische Behandlungsstrategien und -techniken, Hirnstimulation in der Neuropsychologie, Neurofeedback in der Neuropsychologie
  • Einführung in die Psychopharmakologie
  • Psychoedukation bei neurologischen und psychiatrischen Patienten und Patientinnen - Umgang mit Störungen der Krankheitseinsicht
  • Evaluation von Behandlungsverlauf und -ergebnissen

4. Weiterführende Kenntnisse aus angrenzenden Fachbereichen

  • Grundlegende Kenntnisse der Neurologie
  • Grundlegende Kenntnisse der Psychiatrie und der Neuropsychologie psychiatrischer Erkrankungen
  • Funktionelle Störungen und deren neuropsychologische Folgen
  • Kenntnis von und Auseinandersetzung mit unterschiedlichen demografischen, sozioökonomischen und kulturellen Kontexten der Patienten und Patientinnen und ihren Implikationen für die neuropsychologische Diagnostik, Therapie und Rehabilitation
  • Auseinandersetzung mit dem Berufskodex und den Berufspflichten
  • Kritische Auseinandersetzung mit ethischen und gesellschaftspolitischen Fragen im Zusammenhang mit der Neuropsychologie und den Neurowissenschaften
  • Grundkenntnisse des Rechts-, Sozial-, Gesundheits- und Versicherungswesens und ihrer Institutionen, Beurteilung der Arbeitsfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit
  • Integration des Lernstoffes


Der Weiterbildungsbereich 2 (Master of Advanced Studies in Neuropsychology, MAS) beinhaltet die interne Supervision und die Fallberichtsbearbeitung. Die interne Supervision umfasst 50 Einheiten à 45 Minuten und findet in der Regel in Gruppen von fünf Teilnehmenden statt. Die interne Supervision erlaubt die konkrete Umsetzung des neuropsychologischen Handelns anhand von eigenen, von den Weiterzubildenden eingebrachten klinischen Fällen über einen längeren Zeitraum. Ziel der internen Supervision ist die Verbindung zwischen den theoretischen Inhalten des Teils „Wissen und Können“ und dem praktischen Handeln und Umsetzen. Im Rahmen der Fallberichtsbearbeitung müssen die Weiterzubildenden zehn Fallberichte aus ihrer klinischen Arbeit anfertigen. Die Fallberichte dienen der Vertiefung einzelner Fälle, die in der Supervision erarbeitet werden, und sollen das systematische, fachkompetente Vorgehen dokumentieren. Von den zehn Fallberichten müssen mindestens drei unterschiedliche Ätiologien und mindestens drei unterschiedliche neuropsychologische Störungsbilder behandeln. Die Ätiologie und die Störungsbilder der weiteren Fälle können frei gewählt werden.


Der Weiterbildungsbereich 3 (Master of Advanced Studies in Neuropsychology, MAS) umfasst die externe Supervision. Es müssen 150 Supervisionseinheiten à 45 Minuten nachgewiesen werden. Die erforderlichen Supervisionseinheiten können einzeln oder in der Gruppe zu maximal fünf Teilnehmenden besucht werden. Es müssen mindestens zwei Supervisoren gewählt werden. Die externe Supervision kann beim eigenen Arbeitgeber absolviert werden, sofern dieser die Voraussetzungen erfüllt. Ziel der Supervision ist die Umsetzung der im Weiterbildungsteil „Wissen und Können“ erworbenen Kompetenzen unter der Kontrolle eines in der gewählten Richtung anerkannten Supervisors.

Im Rahmen der Weiterbildung werden zwei Prüfungen durchgeführt. Nach den ersten beiden Jahren findet eine schriftliche Zwischenprüfung statt. Die mündliche Abschlussprüfung kann frühestens nach fünf Jahren absolviert werden. Die Prüfung kann allenfalls früher erfolgen, wenn alle Leistungen im Rahmen der EAN-Weiterbildung erbracht wurden (dies betrifft insbesondere die 3600 Stunden fallspezifische Arbeit).

Weiterführende Informationen

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EAN