Aktuelles zur EAN-Weiterbildung
Aktuelle Fragen und Antworten zum Weiterbildungsgang
25.5.2026
Welche Vorgaben gibt es für die Masterarbeit (bzgl. Länge, Inhalt etc.)?
Antwort:
- Es gibt keine formalen Vorgaben.
- Die Masterarbeit kann ein weiterer, ausführlicher ausgearbeiteter Fallbericht sein.
- Die Literatur sollte differenzierter dargestellt und zitiert werden.
- Alternativ kann die Arbeit ein Übersichtsartikel zu einem Thema wie ADHD oder Demenz sein.
- Erforderlich ist ein Deckblatt mit Titel und der Bezeichnung „Masterarbeit zur Erlangung des MAS der UZH“.
- Der Umfang orientiert sich an einem ausführlichen Fallbericht (ca. 10–15 Seiten).
- Eine Selbständigkeitserklärung ist nicht notwendig.
Um welche Themen geht es in der mündlichen Prüfung? Worauf wird Wert gelegt, und worauf muss man sich vorbereiten?
Antwort:
- Die Prüfung bezieht sich auf die eingereichten Fallberichte.
- Gefragt werden Diagnosen, Testnutzung und -interpretation, Einordnung der Befunde sowie allgemeine Fragen zu den jeweiligen Störungsbildern.
- Praktische Aspekte werden mitdiskutiert.
- Alle Fallberichte und die darin behandelten Störungsbilder sollten gründlich vorbereitet werden.
Es werden 10–20 Literaturangaben bei den Fallberichten gefordert. Zählen die Testmanuals dazu?
Antwort:
- Ja.
Wie lange dauert es von der Einreichung der Unterlagen bis zu den weiteren Schritten? Können Fallberichte und Masterarbeit bereits vorgängig eingereicht werden?
Antwort:
- Die Beurteilung erfolgt innerhalb von vier Wochen nach Einreichung.
- Die Begutachtung beginnt erst nach Einzahlung der Gebühr.
- Fallberichte und Masterarbeit müssen gemeinsam als Word- oder PDF-Dokument eingereicht werden.
- Nach Akzeptanz wird unmittelbar ein Prüfungstermin vereinbart. Die mündliche Prüfung findet meist innerhalb weniger Tage bis maximal zwei Wochen statt.
- Falls Berichte nicht anerkannt werden, können sie nachgebessert werden. Dazu gibt es detaillierte Rückmeldungen.
Muss bei den 3600 Stunden klinischer Tätigkeit jeder einzelne Fall separat dokumentiert werden?
Antwort:
- Die klinische Tätigkeit kann gesammelt durch die Vorgesetzten bestätigt werden.
- Eine allgemeine Bestätigung mit Zeitraum, täglicher klinischer Tätigkeit und Tätigkeitsbeschreibung genügt.
Genügt es, 180 Fälle zu dokumentieren?
Antwort:
- Ja, 180 Fälle reichen aus.
Müssen Fälle einzeln aufgeführt werden oder reicht ein Gesamtwert?
Antwort:
- Die 180 Fälle müssen einzeln aufgeführt werden.
Werden Tätigkeiten zwischen der Einschreibung ins DAS- und MAS-Programm angerechnet?
Antwort:
- Wenn die Tätigkeit an einer vom EAN anerkannten Weiterbildungseinrichtung erfolgt, kann eine Anrechnung bei der Studiengangkommission beantragt werden.
Werden klinische Tätigkeiten vor der Einschreibung ins DAS-Programm angerechnet?
Antwort:
- Nur unter bestimmten Bedingungen.
- In solchen Fällen muss ein schriftlicher Antrag an die Studiengangkommission gestellt werden.
Gibt es neben der Mindestdauer auch eine maximale Dauer des MAS-Programms?
Antwort:
- Die gesamte EAN-Weiterbildung muss innerhalb von zehn Jahren abgeschlossen werden.
- Falls das nicht möglich ist, kann ein Antrag an die Studiengangskommission gestellt werden.
Ist es möglich, die 10 Fallberichte bereits vor Abschluss der internen Supervision einzureichen?
Antwort:
- Nein.
- Die Fallberichte dürfen erst nach Abschluss der internen Supervision zusammen mit allen Unterlagen und der Beurteilungsgebühr eingereicht werden.
Wie lange nach Abschluss aller Voraussetzungen kann die Abschlussprüfung abgelegt werden? Kann man sich schon vorher anmelden?
Antwort:
- Nach Akzeptanz der Fallberichte wird versucht, möglichst rasch einen Prüfungstermin zu vereinbaren, in der Regel innerhalb von zwei Wochen.
Können die schriftlichen Fallberichte auf Italienisch eingereicht werden?
Antwort:
- Ja.
- Es stehen italienischsprachige Gutachter zur Verfügung. Falls nötig, werden Übersetzungstools verwendet.
Worin besteht die Masterarbeit genau?
Antwort:
- Die Masterarbeit kann ein ausführlich ausgearbeiteter elfter Fallbericht sein.
- Alternativ ist auch ein Review möglich.
- Die Arbeit wird von der verantwortlichen Person bewertet.
Kann die Masterarbeit auf Italienisch verfasst werden?
Antwort:
- Ja.
- Es stehen mittlerweile Gutachter mit italienischen Sprachkenntnissen zur Verfügung.
Muss die Masterarbeit vor der Abschlussprüfung abgeschlossen sein?
Antwort:
- Ja.
- Die Masterarbeit gehört zu den Voraussetzungen für die Abschlussprüfung.
Gibt es eine Standardvorlage oder formale Richtlinien für die Masterarbeit?
Antwort:
- Nein, es gibt keine Standardvorlage.
- Wenn die Arbeit ein ausführlicher Fallbericht ist, kann man sich an der Checkliste für Fallberichte orientieren.
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Der gesamte Weiterbildungsgang ist ein in sich geschlossener universitärer Weiterbildungsgang und dauert 5 Jahre (2 Jahre Theorie und 3 Jahre Praxis). Wir müssen die Dauer von 4–5 Jahre einhalten, damit wir eine Facharzt-analoge Weiterbildung dokumentieren können.
Aufgrund der Tatsache, dass wir praktische Leistungen anerkennen, die bereits während der theoretischen Ausbildung erworben werden, kann sich die Gesamtdauer der Weiterbildung in Abhängigkeit verschiedener Aspekte verringern (z. B. Anstellungsverhältnis, Umfang der klinischen Tätigkeit während der theoretischen und praktischen Weiterbildung, persönlicher Einsatz etc.).
Nach unseren Berechnungen sind die geforderten 4500 Stunden (900 + 3600 Stunden, siehe Tabelle) praktische Tätigkeit mit 180 Fallbeschreibungen, Abfassung der 10 Fallberichte plus der Masterarbeit, der internen und externen Supervision plus Selbststudium und Vorbereitung auf die mündliche Prüfung in circa 4 Jahren machbar (bei 100 % Anstellung und 50 % klinisch-diagnostische Tätigkeit: 2180 Stunden / Jahr, davon 50 % klinisch = 1090 Stunden / Jahr; 4500 / 1090 circa 4 Jahre).
Wichtig ist allerdings, dass die klinischen Leistungen, die nach der DAS-Prüfung erbracht werden, nur dann anerkannt werden, wenn die Weiterzubildenden offiziell im Weiterbildungsgang eingeschrieben sind. Die Einschreibung an der UZH ist für den praktischen Teil zwingend notwendig. Die Weiterzubildenden erwerben während der praktischen Weiterbildung ECTS-Punkte, die nur im Rahmen einer universitären Ausbildung erworben werden können.
Um Missverständnissen vorzubeugen, sollen hier zwei unerwünschte bzw. unerlaubte Beispiele erläutert werden:
Beispiel 1: Ein Weiterzubildender meldet sich erst ein Jahr nach Bestehen der DAS-Prüfung offiziell für den praktischen Teil der Weiterbildung an. Klinische Leistungen, die in diesem Zeitraum erbracht wurden, werden nicht automatisch anerkannt. Anerkannt werden nur jene Leistungen, die während der offiziellen Einschreibung an der UZH im Rahmen des praktischen Teils der Weiterbildung erbracht wurden.
Beispiel 2: Ein Weiterzubildender erbringt innerhalb von zwei Jahren nach der DAS-Prüfung nahezu alle Anforderungen des praktischen Weiterbildungsteils (3600 Stunden eigener klinischer Tätigkeit, 180 Fallbeschreibungen, interne Supervision etc.), ohne sich offiziell dafür angemeldet zu haben. Da keine offizielle Einschreibung an der UZH vorliegt, können diese Leistungen nicht anerkannt werden.
Beendigung der Äquivalenz- und Quereinstiegsverfahren zum EAN-Titel und zum Eintrag in das PsyReg
24.02.2023
Gestern habe ich das Äquivalenz- und Quereinstiegsverfahren zum Erlangen des EAN-Titels und zum Eintrag in das PsyReg für FSP-SVNP-Fachtitelträger und Personen, die einen Quereinstieg anstrebten, aus juristischen Gründen beenden müssen. Wir bedauern diesen Schritt zutiefst.
Ein wesentlicher Grund waren die Formulierungen auf den Urkunden und für den Eintrag in das PsyReg. Diese Formulierungen implizierten den erfolgreichen Abschluss der postgradualen Weiterbildung an der Universität Zürich. Leider konnte ich andere Formulierungen nicht durchsetzen. Das BAG geht davon aus, dass alle EAN-Titelträger und Personen, die ins PsyReg eingetragen werden, den postgradualen Weiterbildungsgang absolviert haben.
Die SVNP wird sich allerdings um einen Eintrag in das PsyReg für die aktuellen FSP-SVNP-Fachtitelträger bemühen. Ich erlaube mir, darauf hinzuweisen, dass dies allerdings nicht die Aufgabe der EAN-Studienleitung ist.
FSP-Fachtitelträger und FSP-Fachtitelträgerinnen Neuropsychologie als Supervisoren
FSP-Fachtitelträger und FSP-Fachtitelträgerinnen Neuropsychologie sind weiterhin als Supervisoren und Supervisoren für den EAN-Weiterbildungsgang gemäss der im Curriculum angegebenen Kriterien zugelassen. Wir freuen uns weiterhin auf eine gute Zusammenarbeit!
Personen mit einem DAS-Titel ohne MASNP-Abschluss!
Personen, die bereits über einen DAS-Titel der Universität Zürich verfügen (mit Urkunde) und nicht mit dem MASNP abgeschlossen haben, können sich für den praktischen Teil der EAN-Weiterbildung jederzeit anmelden und den EAN-Titel erwerben. Diese Personen können bislang erbrachte praktische Leistungen der Studiengangleitung zur Anerkennung vorlegen. Die Unterlagen werden erst nach formaler Anmeldung für den EAN-Weiterbildungsgang geprüft. Bitte beachten Sie, dass (im Unterschied zur SVNP-Weiterbildung) das BAG 10 Fallberichte erfordert und im EAN-Weiterbildungsgang noch eine 50 Einheiten umfassende interne Supervision gefordert sind. Interessenten melden sich bitte direkt bei mir oder der Geschäftsführerin der EAN-Studienleitung.
Prof. Dr. Lutz Jäncke